05-05-2013, 09:33
Mit einem Monatsnetto um 1.450,- und einem unterhaltsberechtigten Kind wirst du um die Titulierung und letztlich Bezahlung des Mindest-KU nicht herum kommen.
Nach Abzug von 225,- KU bist du noch ein Stück vom Selbstbehalt und vermutlich auch ALG2 Bedürftigkeit weg.
Und wenn du noch nicht mal Umgangskosten geltend machen kannst, sieht das schlecht aus.
Warum hast denn keinen Umgang und was hast du bisher dagegen unternommen?
Nach Abzug von 225,- KU bist du noch ein Stück vom Selbstbehalt und vermutlich auch ALG2 Bedürftigkeit weg.
Und wenn du noch nicht mal Umgangskosten geltend machen kannst, sieht das schlecht aus.
Warum hast denn keinen Umgang und was hast du bisher dagegen unternommen?