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Aufstockendes ALGII und Stress mit dem JA
#7
Moin Bär.

Mit dem Einkommen (B 2230, N 1483) und Miete (233), die Freundin nicht zur BG gehörig, Schulden nicht angerechnet, kein Umgang...
bist Du nach meinem Sozialrechner NICHT bedürftig iSd SGB II.

Anders sähe es aus, wenn Du Umgang hättest (8 Tage/Monat), angemessen wohntest (450) und nicht zu viel arbeitetest (N 1200), um Dich ums Kind kümmern zu können, dann könnte Bedürftigkeit gegeben sein.

Aus meiner Sicht könntest Du jetzt folgende Dinge tun:
- Umgangsregelung fixieren
- In gemäßigte Teilzeit wechseln
- Mit Gläubigern verhandeln *
- Angemessene Wohnung für Dich und Kind anmieten
- Aufstocken
... und glücklicher Vater sein.Rolleyes

* Je nach Art von Schulden und Gläubigern: Unter Hinweis auf drohende Insolvenz (aufgrund Trennung/Scheidung und erdrückenden Unterhalt) nix oder geringe Einmalzahlung anbieten - und raus aus den Schulden! Oder weiter strecken.
Einer der Vorteile eines Pflichtigen!Shy
.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Aufstockendes ALGII und Stress mit dem JA - von Skipper - 05-05-2013, 09:49
RE: Aufstockendes ALGII und Stress mit dem JA - von iglu - 07-05-2013, 15:28
RE: Aufstockendes ALGII und Stress mit dem JA - von iglu - 07-05-2013, 16:21
Wieder mal JA... - von A-Bär - 26-05-2013, 09:13

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