07-05-2013, 16:12
danke an iglu und sorglos
nochmal ne frage - einfach nur zum besseren verständnis:
also: ab 1.7. knapp 1440 euro pfändungsfrei wenn ich ab sofort unterhalt zahle und bis dahin nachweisen kann, dass ich meiner verpflichtung nachkomme
bei den bescheinigungen auf die ich mit dem link komme wird ja miete etc abgefragt. wenn das alles korrekt ausgefüllt ist, komm ich dann nicht auf auf nen betrag der weit unterhalb dieser freigrenze liegt?
dachte eigentlich eher der wisch vom schuldenberater sieht sinngemäß so aus "wir bestätigen hiermit, dass herr a-bär unterhaltspflichtig ist und diesen verpflichtungen auch regelmäßig nachkommt (belegt durch kontoauszüge und kopie des unterhaltstitels). deshalb ist eine erhöhung des pfändungsfreien betrags auf 1440 euro nötig"
nochmal ne frage - einfach nur zum besseren verständnis:
also: ab 1.7. knapp 1440 euro pfändungsfrei wenn ich ab sofort unterhalt zahle und bis dahin nachweisen kann, dass ich meiner verpflichtung nachkomme
bei den bescheinigungen auf die ich mit dem link komme wird ja miete etc abgefragt. wenn das alles korrekt ausgefüllt ist, komm ich dann nicht auf auf nen betrag der weit unterhalb dieser freigrenze liegt?
dachte eigentlich eher der wisch vom schuldenberater sieht sinngemäß so aus "wir bestätigen hiermit, dass herr a-bär unterhaltspflichtig ist und diesen verpflichtungen auch regelmäßig nachkommt (belegt durch kontoauszüge und kopie des unterhaltstitels). deshalb ist eine erhöhung des pfändungsfreien betrags auf 1440 euro nötig"