Das Jugendamt tritt wie so eine Art Anwalt für das Kind auf (realistisch ist es ein kostenloser Anwalt und Inkassobüro von Mutter)
Du bist nur verpflichtet, Auskünfte zu deinem Einkommen und Vermögen zu geben, wie im BGB fest geschrieben.
Wenn du das nicht machst, dann kann der Beistand dich gerichtlich zwingen lassen, diese Auskünfte zu geben.
Anhand deiner Auskünfte kann dann der Beistand die Höhe deiner Unterhaltspflicht berechnen. Es gibt aber auch einkommensverringernde oder selbstbehaltserhöhende Aspekte. Willst du davon profitieren, dann liegt es an dir die entsprechenden Angaben zu machen und Belege dafür zu liefern. (ob nun dem beistand oder später Gericht) Ansonsten braucht der Beistand das nicht zu berücksichtigen.
Der Beistand (Anwalt) berechnet dann aus den Angaben anhand seiner Interessen und Gewichtung einen Unterhaltsbetrag und bietet dir an, diesen titulieren zu lassen (sofern Mutti das so will)
Wenn du bei deiner Berechnung rausfindest, dass dein Betrag niedriger liegt, dann kannst du mit dem Beistand verhandeln und musst dafür natürlich Angaben machen und Belege bringen.
Hast du am Ende einen Titel unterschrieben, der dem Beistand rechtlich ausreichend erscheint, dann ist das Recht des Kindes erfüllt und der Unterhalt braucht nicht gerichtlich festgesetzt werden.
Bedeutet für dich: keine Gerichts- und Anwaltskosten.
Wenn der titulierte Betrag 0 ist (also nicht tituliert) oder dem Beistand zu wenig, u.a. weil du die Belege nicht geliefert hast, dann wird er eine Gerichtsklage (über die Differenz) einreichen. Und dann kannst du nicht mehr mit zusätzlichen Belegen und Belastungen kommen, da der Beistand ja nicht geklagt hätte, wenn er die Info vorher gehabt hätte. Dann bleibst du auf den Kosten sitzen.
Fazit:
Willst du eine Mangelfallberechnung mit dem Beistand machen, dann leg ihm die Belege vor und einige dich mit ihm, sofern möglich.
Wenn du die belege nicht vorlegen willst, dann lass die Kommunikation bleiben, schreib dem Beistand was du titulieren willst und warum, geh zum JA oder Notar und lass einen entsprechenden Titel erstellen und warte auf die Reaktion des Beistands. Ist er damit nicht zufrieden, wird er die Differenz einklagen.
Du bist nur verpflichtet, Auskünfte zu deinem Einkommen und Vermögen zu geben, wie im BGB fest geschrieben.
Wenn du das nicht machst, dann kann der Beistand dich gerichtlich zwingen lassen, diese Auskünfte zu geben.
Anhand deiner Auskünfte kann dann der Beistand die Höhe deiner Unterhaltspflicht berechnen. Es gibt aber auch einkommensverringernde oder selbstbehaltserhöhende Aspekte. Willst du davon profitieren, dann liegt es an dir die entsprechenden Angaben zu machen und Belege dafür zu liefern. (ob nun dem beistand oder später Gericht) Ansonsten braucht der Beistand das nicht zu berücksichtigen.
Der Beistand (Anwalt) berechnet dann aus den Angaben anhand seiner Interessen und Gewichtung einen Unterhaltsbetrag und bietet dir an, diesen titulieren zu lassen (sofern Mutti das so will)
Wenn du bei deiner Berechnung rausfindest, dass dein Betrag niedriger liegt, dann kannst du mit dem Beistand verhandeln und musst dafür natürlich Angaben machen und Belege bringen.
Hast du am Ende einen Titel unterschrieben, der dem Beistand rechtlich ausreichend erscheint, dann ist das Recht des Kindes erfüllt und der Unterhalt braucht nicht gerichtlich festgesetzt werden.
Bedeutet für dich: keine Gerichts- und Anwaltskosten.
Wenn der titulierte Betrag 0 ist (also nicht tituliert) oder dem Beistand zu wenig, u.a. weil du die Belege nicht geliefert hast, dann wird er eine Gerichtsklage (über die Differenz) einreichen. Und dann kannst du nicht mehr mit zusätzlichen Belegen und Belastungen kommen, da der Beistand ja nicht geklagt hätte, wenn er die Info vorher gehabt hätte. Dann bleibst du auf den Kosten sitzen.
Fazit:
Willst du eine Mangelfallberechnung mit dem Beistand machen, dann leg ihm die Belege vor und einige dich mit ihm, sofern möglich.
Wenn du die belege nicht vorlegen willst, dann lass die Kommunikation bleiben, schreib dem Beistand was du titulieren willst und warum, geh zum JA oder Notar und lass einen entsprechenden Titel erstellen und warte auf die Reaktion des Beistands. Ist er damit nicht zufrieden, wird er die Differenz einklagen.