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Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung
#19
KU>Kindesunterhalt.

Der wird im SGB II, soweit tituliert und auch gezahlt, vom Einkommen abgezogen, weil: steht ja nicht zur Verfügung.

Laß das mit der Abänderung, ist unnötig!
Gibt nur Probleme mit ungewissem Ausgang.

Zahl den MindestKU an die externen Kinder und gut ist.
.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Jugendamt neuberechnung und zahlungsaufforderung - von Skipper - 07-05-2013, 19:52

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