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(Wann) dem RA das Mandat entziehen?
#1
Guten Abend,
bei mir ist die Scheidung seit Wochen durch. KU tituliert, Umgangsverfahren erfolgreich abgeschlossen inkl. Ordnungsgeld. TU läuft in ein paar Monaten aus.
Also alles soweit in trockenen Tüchern. Bin zufrieden mit der Leistung des Anwalts, habe aber wenig Lust, falls 2 Jahre nach der letzten Lohnoffenlegung wieder eine Aufforderung des gegnerischen Anwalts kommen sollte, meinem RA erneut ein paar Hundert Euro zu bezahlen. Da ich nach Tarifvertrag bezahlt werde, wird sich eh keine Höherstufung des KU ergeben, ich zahle eh schon Stufe 4.
Sollte man unter diesen Umständen dankend das Mandat entziehen?
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(Wann) dem RA das Mandat entziehen? - von L3NNOX - 05-06-2013, 22:01
RE: (Wann) dem RA das Mandat entziehen? - von blue - 05-06-2013, 23:03

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