26-06-2013, 16:26
Hi Leute,
mal ne allgemeine Frage zum Thema Zahlungsmodalitäten:
Gibt es irgendwelche Rechtssprechungen o.ä. die darauf eingehen, wieviel im Ablaufmonat eines Unterhaltstitels zu zahlen ist?
Vorallem in Bezug auf Unterhalt für die KM? Wenn das Eregnis, bis zum dem die Zahlung zu erfolgen hat mitten im Monat liegt, ist dann trotzdem für den gesamten Monat zu zahlen oder anteilig?
mal ne allgemeine Frage zum Thema Zahlungsmodalitäten:
Gibt es irgendwelche Rechtssprechungen o.ä. die darauf eingehen, wieviel im Ablaufmonat eines Unterhaltstitels zu zahlen ist?
Vorallem in Bezug auf Unterhalt für die KM? Wenn das Eregnis, bis zum dem die Zahlung zu erfolgen hat mitten im Monat liegt, ist dann trotzdem für den gesamten Monat zu zahlen oder anteilig?