26-06-2013, 17:29
Ich habe mir erlaubt, dies mal von meinem Thread los zu lösen :
Rückständiger KU fliest ja in die Privatinso. mit ein. (Ich weiß, dass der laufende zu zahlen ist).
Nach erfolgter Verurteilung nach § 170 StGB : Fliest der rückständige KU trotzdem in die Inso ein oder fällt wegen "unerlaubter Handlung" raus?
Weiß das Jemand?
Rückständiger KU fliest ja in die Privatinso. mit ein. (Ich weiß, dass der laufende zu zahlen ist).
Nach erfolgter Verurteilung nach § 170 StGB : Fliest der rückständige KU trotzdem in die Inso ein oder fällt wegen "unerlaubter Handlung" raus?
Weiß das Jemand?