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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#30
Zur Zeit ist es keine Inanspruchnahme, sondern ein Auskunftsersuchen. Und das ist auch dann möglich, wenn hinterher gar kein konkreter Unterhaltsanspruch dabei herauskommt. Fakt ist aber, sie sind verheiratet. Womöglich ist die Dame gar nicht mehr zurechnungsfähig und ihr Betreuer zieht jetzt einige Dinge kühl durch. Das kann nicht nur Unterhalt sein, sondern auch der Versuch, einen Versorgungs- und Zugewinnausgleich zu erreichen. Hier gehts um Geld, das der Staat sparen kann und entsprechend rücksichtslos wird durchgesetzt. Ob der "Sinn" eines Paragrafen dem entgegensteht, wird sich erst in einem Verfahren entscheiden, diesen Sinn müss nämlich auch ein Richter so sehen. Wenn das mit Säumnisurteil endet, schützen nur noch die Vollstreckungsschwierigkeiten in Spanien.
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von p__ - 24-07-2013, 14:57

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