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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#31
(24-07-2013, 14:57)p schrieb: Zur Zeit ist es keine Inanspruchnahme, sondern ein Auskunftsersuchen. Und das ist auch dann möglich, wenn hinterher gar kein konkreter Unterhaltsanspruch dabei herauskommt.
wenn schon dem Grunde nach kein Anspruch besteht, dürfen auch keine Sozialdaten erhoben werden.
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von Ibykus - 24-07-2013, 15:05

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