28-07-2013, 17:40
Die genannten Forderungen gehen nicht weit genug und fuehren meiner Meinung nach weiter in den fortwaehrenden Wahnsinn.
Zitat:
... Wer nicht betreut, muss seinen Anteil an den betreuenden Elternteil zahlen.
Na was wird dann wohl wieder passieren, noch mehr Kindesentziehung?
Die Gesellschaft braucht keine Evolution mehr, es schreit schon seit Jahren nach einer Revolution.
So pflege ich zu denken:
Forderung No1. Unterhalt muss gaenzlich abgeschafft werden. Sowohl fuer die Kinder, als auch den Ex Geschlechtspartner. Schluss mit der verstaatlichten Saftpresse.
Forderung No2. Nach der Trennung hat das Kind Anspruch auf beide Elternteile. Verwehrt ein Elternteil den Zutritt, wird der Verweigerer ausgesperrt, spaeter rehabilitiert.
Forderung No3. Gemeinsames Sorgerecht und Alleiniges Sorgerecht wird abgeschafft, es gibt nur noch die Eltern und Punkt.
Forderung No4. Finanzielle Unterstuetzung kann fuer bis zu 2ei Kinder aus staatlichen Mitteln gewaehrt werden, wenn ein oder beide Elternteile mittellos sind.
Forderung No5. Zwingende Einhaltung und Umsetzung des Art. 6 GG. Absatz 4 wird um den Begriff Vater ergaenzt.
Zitat:
... Wer nicht betreut, muss seinen Anteil an den betreuenden Elternteil zahlen.
Na was wird dann wohl wieder passieren, noch mehr Kindesentziehung?
Die Gesellschaft braucht keine Evolution mehr, es schreit schon seit Jahren nach einer Revolution.
So pflege ich zu denken:
Forderung No1. Unterhalt muss gaenzlich abgeschafft werden. Sowohl fuer die Kinder, als auch den Ex Geschlechtspartner. Schluss mit der verstaatlichten Saftpresse.
Forderung No2. Nach der Trennung hat das Kind Anspruch auf beide Elternteile. Verwehrt ein Elternteil den Zutritt, wird der Verweigerer ausgesperrt, spaeter rehabilitiert.
Forderung No3. Gemeinsames Sorgerecht und Alleiniges Sorgerecht wird abgeschafft, es gibt nur noch die Eltern und Punkt.
Forderung No4. Finanzielle Unterstuetzung kann fuer bis zu 2ei Kinder aus staatlichen Mitteln gewaehrt werden, wenn ein oder beide Elternteile mittellos sind.
Forderung No5. Zwingende Einhaltung und Umsetzung des Art. 6 GG. Absatz 4 wird um den Begriff Vater ergaenzt.