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Allgemeine Hilfe zum Umgangsrecht, Unterhalt
#7
(10-08-2013, 00:19)Vaterherz101 schrieb: Rechtsanwältin meinte nur mir bleibt eh nur der Selbstbehalt von 1000 Euro.
so sind sie die Rechtsanwältinnen - wenigstens diesmal ehrlich

(10-08-2013, 00:19)Vaterherz101 schrieb: kämpfe gerade auch noch aussergerichtlich um eine Umgangserweiterung.

Mutter jeden bisher festgelegten ... Umgang ... ohne Probleme eingehalten

kommen wir als Eltern nicht auf einen gemeinsamen Nenner was die einfache Regelung des Umgangs angeht.

das bei Ihr jetzt Anzeige wegen Kindswohlgefährdung wieder läuft
Du hast die Wahl - Eskalation über die Instanzen oder weiter verhandeln mit der Mutter und JA - da die Mama aber jeden Umgang bisher eingehalten hat, könntest Du versuchen mit Mama und JA weiter zu verhandeln. Warum läuft die Ermittlung gegen die Mutter? Wenn es etwas ernsthaftes ist, kannst Du versuchen dem Jugenamt einen Vorschlag zu machen, die Kinder bei Dir in einer neuen grösseren Wohnung unterzubringen - Dir stehen dann die Subventionsleistungen (Kindergeld, Kindesunterhalt, Betreuungsgeld ...) zu.

(10-08-2013, 00:19)Vaterherz101 schrieb: Meine Frage muss ich bei der Beistandschaft unterschreiben oder kann ich nur den Unterhalt der festgelegt wurde zahlen und gut ist. Ich habe einen guten Kontakt zu der Beistandschaft und dem Jugendamt und die wissen und äussern verständnis für meine Situation ...
Die haben immer Verständnis, solange man macht, was sie wollen. Die Beiständin hat garnichts zu entscheiden - allenfalls kann das JA Massnahmen treffen oder mit Dir auf gemeinsamer BAsis inen Unterhalt titulieren - davon ist aber abzuraten, wenn es sich nicht gerade um einen statischen Titel mit begrenzter Laufzeit an der unteren Grenze handelt.

(10-08-2013, 00:19)Vaterherz101 schrieb: Was bei dem Umgangserweiterungsgespräch beim Jugendamt herauskommt wird man dann sehen - aber auch Feiertage und Urlaubstage und Geburtstage sind nicht mal geregelt bisher. Meine Rechtsanwälting sagte nur das wenn das Jugendamt nicht auf meinen Vorschlag eingeht und dies auch schriftlich festlegt dann wird Sie den Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht einklagen.
passt irgendwie nicht alles nicht zusammen - einerseits läuft eine Anzeige wegen Kindeswohlgefährdung (das ist keine Straftat) gegen die Mutter und andererseits ist das JA gegen Deine Vorschläge und will Urlaubstage und Geburtstage nicht regeln, obwohl Du einen guten Kontakt zu zum Jugenamt und Beiständin hast ???

(10-08-2013, 00:19)Vaterherz101 schrieb: Sie will jetzt durch Rentenantrag mit 32 Jahren nie gearbeitet in Rente um aus dem ALG II Bezug zu fallen.
Wieso erst mit 32 - manche der [Unterschreitung des Mindestniveaus] verlangen den lebenslangen Unterhalt schon mit 25.
https://t.me/GenderFukc
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RE: betitelter Unterhalt - von blue - 10-08-2013, 00:48
RE: betitelter Unterhalt - von Petrus - 10-08-2013, 13:48

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