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betitelter Unterhalt
#1
Hallo zusammen,

ganz kurz zu meiner Situation:
Unterhalt für meine Frau - ca. 650€
Unterhalt für meine Kinder - ca. 622€

Seit 2013 warte ich auf eine Neuberechnung des Unterhaltes. Momentan zahle ich nur den Unterhalt für meine Kinder. Ich verstehe nicht, warum die Berechnung so lange dauert. Meine Anwältin (3te) trickst und versucht die Berechnung so lange wie möglich rauszuzögern. Vor kurzem hat Sie mir erzählt, dass die Unterhaltberechnung betitelt ist.
Ich weiss nicht, wann und wo ich so etwas unterschrieben hätte. Da war wohl mein 2ter Anwalt schuld und hat mich dermaßern übers Ohr gehauen.
Im Nachhinein erfahren, dass er wohl ein guter Kumpel des Anwalts meiner Frau ist. Ich hatte sowieso das Gefühl, dass dieser eher meine Frau vertritt als mich.
Meine Anwältin meinte, ich solle mich ruhig verhalten. Meine Frau könnte jeden Augenblick los schlagen.
Die Kinder darf ich nach ihrer Lust und Laune sehen.

Es ist so bitter. Nicht einmal von meinem 3ten Anwalt(in) werde ich genügend informiert.
Muss man so eine Unterhaltsberechnung unterschreiben, damit aus dem der Begriff 'betitelt' entsteht?
Kann man dieses Schreiben anfechten?

Danke schon mal für die Antworten
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Nachrichten in diesem Thema
betitelter Unterhalt - von fishhook - 07-08-2013, 16:56
RE: betitelter Unterhalt - von iglu - 07-08-2013, 17:13
RE: betitelter Unterhalt - von fishhook - 07-08-2013, 17:23
RE: betitelter Unterhalt - von iglu - 07-08-2013, 17:26
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