17-09-2013, 21:53
Zitat:Das Jugendamt verhält sich wie ein Anwalt der Mutter, handelt aber noch de facto noch selbständiger.
Ja durch die Beistandsschaft ist das JA quasi wie ihr Anwalt, aber verklagen die mich wirklich eigenständig (auch ohne Wissen/Einverständnis der Mutter) oder nur auf "Anweisung" der Mutter?
Zitat:Die Einkommensprüfung ist Standard, Jugendämter machen die in der Regel alle zwei Jahre.
Dann schein ich ja richtig "Glück" gehabt zu haben. Ich wurde 5 Jahre in Ruhe gelassen, erst nach einem Anruf der Mutter beim JA wurden die wieder tätig.