08-10-2013, 22:45
(08-10-2013, 12:36)undankistderweltenlohn schrieb: 4. diagnose bipolare störung.
Wen´s interessiert:
http://www.dgbs.de/fileadmin/user_upload...ankung.pdf
Soll nicht selten sein, dass dies dabei heraus kommt, wenn "borderline" durch Differentialdiagnose abgesichert werden soll. Wegen des hohen Suizidrisikos liegt es im Selbstschutzinteresse des Betroffenen, sich bei Diagnosestellung in die "Geschlossene" zu begeben...
... und ich denke nicht, dass dies @undankistderweltenlohn dazu verleiten sollte, jetzt gerichtlich etwas regeln zu wollen, was nicht zwingend geregelt werden muß. Zumal: Ist behandelbar...
Wer nicht taktet, wird getaktet...