28-01-2014, 13:12
Ich halte den Verweis auf § 235 StGB unverändert für Unfug, wird durch Wiederholungen auch nicht besser.
Die Auskünfte, die Rechtsauffassungen der Kita-Aufsichtebehörden hier bei mir vor Ort halte ich für deutlich schlüssiger:
Bei der Frage, ob ein ET mit Verweis auf sein Sorgerecht ein Kind beliebig aus der Kita holen kann, gibt es einen Normenkonflikt zwischen Sorge- und Umgangsrecht.
Die Kollisionsregeln besagen: Das besondere Recht verdrängt das allgemeine. Also geht die speziellere Norm der generellen vor. "Lex specialis derogat legi generali." Das trifft hier auf das speziellere Umgangsrecht zu. Ganz grob kann man diese Hierachchie auch an der Durchnummerierung der Gesetze festmachen.
Konkret:
- Wenn Fin das Kind VOR der festgeslegten Zeit aus der Kita holt, dann könnte die Mutter mit Verweis auf Verletzung des Umgangsrecht gegen Fin vorgehen.
- Wenn die Kita sich gegen die Anweisungen des (nach Umgangsregelung) zuständigen ET stellt, dann sehe ich Probleme zwischen dem weisungsbefugten ET und der verpflichteten Kita.
Dies gilt im Übrigen sogar unabhängig vom Sorgerechtsstatus. Es greifen die Befügnisse aus der tatsächlichen Betreuung aufgrund der Umgangsregelung.
In beiden Fällen sehe ich die Mutter obsiegen, wenn das vor Gericht landet. Ich bin mir ziemlich sicher, daß auch ein Rechtsgutachten das so bestätigen wird. So äußern sich auch die von mir befragten Aufsichtbehörden.
Den von mir befragten Kitas sind diese Probleme bekannt und versuchen sich neutral zu verhalten, versuchen zwischen den Eltern und ihren unterschiedlichen Vorstellungen zu vermitteln.
Um nicht zwischen die Fronten und in häßliche Gauzone zu geraten, lassen sich diese Kitas von den Eltern genaue Bringe- und Abholzeiten bestätigen.
Abweichungen davon nur mit ausdrücklicher Billigung des anderen ET oder unter Vorlage eines gerichtlichen Beschlusses, einer Verfügung etc. Das ordnet die Rechtverhältnisse.
Informationen an beide Sorgeberchtigte, Einladungen zu Elternveranstaltungen richten die Kitas hier pingelig genau an beide Eltern, sind froh über jeden Vater, der sich blicken läßt - und an Spielregeln hält.
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Die Auskünfte, die Rechtsauffassungen der Kita-Aufsichtebehörden hier bei mir vor Ort halte ich für deutlich schlüssiger:
Bei der Frage, ob ein ET mit Verweis auf sein Sorgerecht ein Kind beliebig aus der Kita holen kann, gibt es einen Normenkonflikt zwischen Sorge- und Umgangsrecht.
Die Kollisionsregeln besagen: Das besondere Recht verdrängt das allgemeine. Also geht die speziellere Norm der generellen vor. "Lex specialis derogat legi generali." Das trifft hier auf das speziellere Umgangsrecht zu. Ganz grob kann man diese Hierachchie auch an der Durchnummerierung der Gesetze festmachen.
Konkret:
- Wenn Fin das Kind VOR der festgeslegten Zeit aus der Kita holt, dann könnte die Mutter mit Verweis auf Verletzung des Umgangsrecht gegen Fin vorgehen.
- Wenn die Kita sich gegen die Anweisungen des (nach Umgangsregelung) zuständigen ET stellt, dann sehe ich Probleme zwischen dem weisungsbefugten ET und der verpflichteten Kita.
Dies gilt im Übrigen sogar unabhängig vom Sorgerechtsstatus. Es greifen die Befügnisse aus der tatsächlichen Betreuung aufgrund der Umgangsregelung.
In beiden Fällen sehe ich die Mutter obsiegen, wenn das vor Gericht landet. Ich bin mir ziemlich sicher, daß auch ein Rechtsgutachten das so bestätigen wird. So äußern sich auch die von mir befragten Aufsichtbehörden.
Den von mir befragten Kitas sind diese Probleme bekannt und versuchen sich neutral zu verhalten, versuchen zwischen den Eltern und ihren unterschiedlichen Vorstellungen zu vermitteln.
Um nicht zwischen die Fronten und in häßliche Gauzone zu geraten, lassen sich diese Kitas von den Eltern genaue Bringe- und Abholzeiten bestätigen.
Abweichungen davon nur mit ausdrücklicher Billigung des anderen ET oder unter Vorlage eines gerichtlichen Beschlusses, einer Verfügung etc. Das ordnet die Rechtverhältnisse.
Informationen an beide Sorgeberchtigte, Einladungen zu Elternveranstaltungen richten die Kitas hier pingelig genau an beide Eltern, sind froh über jeden Vater, der sich blicken läßt - und an Spielregeln hält.
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