02-04-2017, 12:37
Hallo Fin,
es besteht doch gSR bei Dir ?
Du hast damit der stationären Diagnostik widersprochen, schreibst aber, das das keinen Erfolg hatte ?
Es ist mir nicht ganz klar, wie das JA entgegen Deinem Willen ohne richterlichen Beschluss und ärztliche Anweisung das Kind in die Kinderpsychiatrie einweisen konnte.
Das ist ein schwerer Eingriff in das Sorgerecht.
Ich hatte ähnliche Probleme mit der Lehrerin meiner Tochter.
Gerichtstermin zum Umgangsausschluss ist in zwei Wochen, bis dahin würde ich die Schule nicht mehr betreten.
Es ist wohl davon auszugehen, dass die KM keinen Erfolg vor Gericht haben wird - das ist dann der Zeitpunkt, um mit der Schulleitung bzw. bei einer möglichen Blockade der Schulleitung mit der übergeordeten Stelle zu sprechen.
Bei mir lag der Fall zwar ähnlich, aber war rechtlich anders, da ich kein gSR habe.
Vorgeblich hatte die Lehrerin die KM über "Auffälligkeiten" unserer Tochter angesprochen (deren Ursache unausgesprochen natürlich ich sein sollte).
Daraufhin sprach ich die Lehrerein an und vereinbarte mit ihr ein persönliches Gespräch.
Kurz danach sagte sie diesen Termin wieder ab, weil "sie nur mit mir sprechen dürfe, wenn die KM einverstanden sei, da die KM ja das alleinige Sorgerecht hätte."
Rechtlich natürlich grober Unfug, zeigte aber, wie die KM die Lehrerin bereits manipuliert hatte.
Die KM stellte unsere Tochter dann (zum x. Mal) einer Kinderpsychologin bei einer Beratungsstelle vor.
Entgegen dem Willen der KM lud die Psychologin mich auch zu Gesprächen ein, da sie "immer beide Elternteile kennenlernen wolle"
Erwartungsgemäß fielen dann alle Tests der Tochter positiv aus, die Kinderpsychologin konnte keinerlei "Auffälligkeiten" feststellen.
Mit der Lehrerin habe ich nie wieder gesprochen.
es besteht doch gSR bei Dir ?
Du hast damit der stationären Diagnostik widersprochen, schreibst aber, das das keinen Erfolg hatte ?
Es ist mir nicht ganz klar, wie das JA entgegen Deinem Willen ohne richterlichen Beschluss und ärztliche Anweisung das Kind in die Kinderpsychiatrie einweisen konnte.
Das ist ein schwerer Eingriff in das Sorgerecht.
Ich hatte ähnliche Probleme mit der Lehrerin meiner Tochter.
Gerichtstermin zum Umgangsausschluss ist in zwei Wochen, bis dahin würde ich die Schule nicht mehr betreten.
Es ist wohl davon auszugehen, dass die KM keinen Erfolg vor Gericht haben wird - das ist dann der Zeitpunkt, um mit der Schulleitung bzw. bei einer möglichen Blockade der Schulleitung mit der übergeordeten Stelle zu sprechen.
Bei mir lag der Fall zwar ähnlich, aber war rechtlich anders, da ich kein gSR habe.
Vorgeblich hatte die Lehrerin die KM über "Auffälligkeiten" unserer Tochter angesprochen (deren Ursache unausgesprochen natürlich ich sein sollte).
Daraufhin sprach ich die Lehrerein an und vereinbarte mit ihr ein persönliches Gespräch.
Kurz danach sagte sie diesen Termin wieder ab, weil "sie nur mit mir sprechen dürfe, wenn die KM einverstanden sei, da die KM ja das alleinige Sorgerecht hätte."
Rechtlich natürlich grober Unfug, zeigte aber, wie die KM die Lehrerin bereits manipuliert hatte.
Die KM stellte unsere Tochter dann (zum x. Mal) einer Kinderpsychologin bei einer Beratungsstelle vor.
Entgegen dem Willen der KM lud die Psychologin mich auch zu Gesprächen ein, da sie "immer beide Elternteile kennenlernen wolle"
Erwartungsgemäß fielen dann alle Tests der Tochter positiv aus, die Kinderpsychologin konnte keinerlei "Auffälligkeiten" feststellen.
Mit der Lehrerin habe ich nie wieder gesprochen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel