26-02-2009, 20:09
Vergleich hin oder her. Selbst bei einem Urteil wird von vordernden Seiten
darauf geachtet, dass die Unterhaltskette mit dem -vollen- EU nicht
unterbrochen werden sollte.
Schon vor der neuen Unterhaltsrechtsreform hatte ich prophezeit, dass
ab dann 1572 BGB dazu mißbraucht wird.
Mal sehen, ob wir bald eine Statistik auf destatis finden bezüglich
der ab 1.1.2008 gestiegenen Zahl von psychisch kranker alleinerziehenden
Mütter
darauf geachtet, dass die Unterhaltskette mit dem -vollen- EU nicht
unterbrochen werden sollte.
Schon vor der neuen Unterhaltsrechtsreform hatte ich prophezeit, dass
ab dann 1572 BGB dazu mißbraucht wird.
Mal sehen, ob wir bald eine Statistik auf destatis finden bezüglich
der ab 1.1.2008 gestiegenen Zahl von psychisch kranker alleinerziehenden
Mütter