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Leben in Spanien, Unterhalt für Volljährige in D
#8
Da ohnehin Anwaltspflicht herrscht, kannst du auch bei einem Gerichtsverfahren in Spanien bleiben und den Anwalt zum Termin gehen lassen. Ich bezweifle aber, dass es so weit kommen wird. Der Selbstbehalt gegenüber einem Volljährigen beträgt 1200 EUR. Selbst mit miesen Tricks beim runterrechnen dürfte es kaum möglich sein, dir von deinen 800 EUR noch etwas abzuziehen.

Wenn die Dame keine Ausbildung beginnt, hat sie sowieso jeden Anspruch verloren. Dann muss sie eben so wie alle anderen gewöhnlichen Menschen auch halt jobben, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
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RE: Leben in Spanien, Unterhalt für Volljährige in D - von p__ - 05-01-2014, 16:07

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