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Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt
#8
Zum Glück hat man mich nicht wegen § 170 StGB verurteilt Wink
Auch nicht, als ich mich nach dem zweiten Verfahren selbst angezeigt hatte.

Wer mehr Arbeit macht, als er Nutzen brinkt, den meidet man.

Zu Unterhalt verurteilt worden bin ich in einem meiner bescheidenen Meinung nach zivilrechtlichen Unrechtsverfahren. Die Richter des OLG Hamm hatten gerade ihre Glaskugel nicht zur Hand und haben stattdessen ein paar Hühnerknochen geworfen, als es darum ging, meine Einkommenssituation zu bewerten.

Unterhalt zahle ich trotzdem keinen! Warum?
Kein Sorgerecht - kein Unterhalt!
Basta.

Ich bin zwar kein Oberlandesgerichtsrat.
Aber für viel dummer halte ich mich auch nicht.
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RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Ibykus - 12-02-2014, 13:09
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 12-02-2014, 20:03
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von blue - 21-02-2014, 20:59
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 21-02-2014, 21:36

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