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Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt
#11
Dein Beitrag ließt sich so wie der Volltext deines Urteils.

Alles Wirr, ohne Kausalität.

Wenn du in Sack hauen willst - und kannst - lass dich dem entsprechend hier beraten.

Wenn du hier bleiben willst, verweigere die Zahlungen an den Sozialhilfeträger. Der 170er wurde noch nie für Elternunterhalt seitens eines Antragstellers gezogen. Fahr alles vor die Wand. In deinem Falle - so wie deine Emotionen einzuordnen sind - würde ich ja lieber verrecken oder in den Knast gehen, als Elternunterhalt zu bezahlen.

Hör endlich auf zu heulen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Ibykus - 12-02-2014, 13:09
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 12-02-2014, 20:03
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Baum - 21-02-2014, 04:23
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von blue - 21-02-2014, 20:59
RE: Sippenhaft, in diesem Fall Elternunterhalt - von Hasserfuellter - 21-02-2014, 21:36

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