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Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige
#7
Der Papa-Läufer Wolfgang Erwin hat im Pappa-Forum mal eine ähnliche Berechnung auf Basis der EU-Richtlinie zur Arbeitszeit für einen unterhaltspflichtigen Vater mit 2 Kindern aufgestellt. Dabei kam heraus daß ein Stundenlohn von 21,35 Euro also 4100 Euro monatlich notwendig ist, um sämtliche Unterhaltsforderungen zu erfüllen und für sich selbst noch 890 Euro Selbstbehalt zu haben.
Rechnet man noch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung i.H.v. 20% hinzu, muß ein getrennt lebender Vater mit 2 Kindern also fast 5000 Euro vom Arbeitgeber erhalten und 48 Wochenstunden arbeiten um auf Hartz-IV-Niveau zu leben.

http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopi...f=6&t=8648
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Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 05:00
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Gast1 - 26-02-2009, 09:59
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 09:59
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 11:01
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von lordsofmidnight - 26-02-2009, 11:04
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 11:15
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 11:53

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