24-06-2015, 20:40
(10-03-2015, 06:10)sorglos schrieb: Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes… http://dlvr.it/8vFgJ5 BMFi:
In § 32 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „2 184 Euro“ durch die Angabe „2 256 Euro“ ersetzt.
d.h. der Mindestunterhalt steigt (rückwirkend???? ab 1.1.2015??) von 272€ auf 282€ und dann ab 1.1.2016 auf 289€
Vermutlich kommt die Tage irgendwann die Meldung ...... vielleicht gibts erstmals rückwirkend eine Erhöhung?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #