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Erhöhung Kindesunterhalt kommt - entlastendes Kindergeld verschoben
#60
@beppo
der Punkt 12.3. der Leitlinien hat so viele schwammige Begriffe, dass er ein prima Arbeitsbeschaffungsprogramm für Anwälte wird. Wo genau beginnt ein "erweitertes Umgangsrecht"?

--> In jedem Falle sollte jeder, der mit einer Unterhaltsklage konfrontiert ist, künftig die Umgangskosten geltend machen. Ebenfalls sollte in jeder gerichtlichen Regelung zum Umgang eine explizite Festlegung zu den Umgangskosten gefordert werden!

(28-07-2015, 13:40)Antragsgegner schrieb: "können" - was sind Umgangskosten genau?

Ich würde jedenfalls als "Umgangskosten" geltend machen:
- die Mehrkosten für ein/die Kinderzimmer, die vorzuhalten sind (ggfs. mit Erstausstattung gleich nach der Trennung)
- jeweils 1/30 des geforderten KU als Tagessatz für jeden Tag an dem sich die/das Kind(er) bei dir aufhalten
- die Fahrtkosten für das Holen/Bringen der Kinder (ggfs. zwischen den Eltern auzuteilen)

Außerdem würde ich dabei immer beantragen, diese Kosten Selbstbehaltserhöhend anzurechnen. Hilfsweise sollte man eine sozialrechtliche Vergleichsberechnung dagegenhalten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Erhöhung Kindesunterhalt kommt - entlastendes Kindergeld verschoben - von sorglos - 28-07-2015, 14:07

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