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So geht es auch
#1
Hallo

Ich bin Zala

Mein Fall

Die KM und ich wohnten seit 2001 zusammen. Am 02.05.2003 wurde unser gemeinsames Kind Chris geboren. Als ich am 17.11.2010 von der Arbeit nach Hause gekommen bin musste ich feststellen das die KM mit unserem Sohn ausgezogen war. Sie ist mit unserem Sohn nach Pinneberg gezogen so ca. 200 km weit weg. Weder die Schule noch irgend jemand anderes Wuste von diesem Umzug. In Pinneberg wohnt ihre Mutter. Ich habe mir einen Anwalt genommen um das gemeinsame Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen . Im Februar 2001 war die gerichtliche Anhörung im Amtsgericht Pinneberg. Wir einigten uns erst mal darauf das ich Chris jedes zweites Wochenende Fr-So zu mir bekomme und sie mir auf der hälfte der Strecke entgegen zu kommen hat. Kaum raus aus dem Gerichtsaal hatte die KM alles wieder vergessen. Wochenlange Diskussionen gingen los via E-Mail sie wollte mir nicht entgegenkommen und kein Kind. Ich musste erneut das Gericht in Pinneberg hinzu ziehen. Ende April hatte ich ihn das erste mal wieder. Das klappte dann bis August. Ab August 2011 brachte sie ihn wieder nicht mehr. Im Oktober 2011 machten wir dann auf meinen Antrag eine gerichtliche Umgangsvereinbarung die hielt bis ende Dezember 2011. Ab da war wieder Schluss. Im Mai 2012 machten wir eine neue Umgangsvereinbarung diesmal mit Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung. Im März 2013 hatte sie keine Lust mehr mir am Sonntag entgegen zu kommen. Das bedeutete für mich Sonntags 5.5 Std fahrt und 100 Euro mehr Benzinkosten im Monat. Die Richterin änderte im April 2013 die 2 Wochenregelung auf Sonntags komplett zu ihr zurück bringen gegen meinen willen. Ich bockte sofort rum und stellte einen Strafantrag wegen Entziehung Minderjähriger bei der Staatsanwaltschaft Hamburg. Da ich Chris nun nicht mehr geholt habe bockte die Richterin nun auch rum. Ich hatte zwischenzeitlich nach der Gesetzesreform das gemeinsame Sorgerecht beantragt und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das gemeinsame Sorgerecht würde ich nur erhalten wenn ich dem Aufenthalt des Kindes bei Kindesmutter zustimme das habe ich abgelehnt. Das Sorgerechtverfahren war in Juli 2013. Seitdem habe ich Chris nicht mal mehr in der Ferienzeit bekommen. Weder Herbstferien noch Weihnachtsferien. Ich hatte im Beschwerdeverfahren beim OLG die Umgangsverweigerung der Herbstferien mit reingenommen aber das hat die nicht interessiert. Auch mein Ordnungsgeldantrag gegen die KM beim Amtsgericht wurde zurückgewiesen. Die Richterin bockt immer noch ihre Begründung es wäre nicht klar ob ich mein Sohn überhaupt sehen möchte. Chris selber hat mehrfach gesagt das er sehr gerne bei mir ist er wollte auch nicht das die zwei Wochenreglung geändert wird aber auf ihn hört leider keiner. Er ist ja nur ein Kind. Gestern hab ich der KM eine E-Mail geschickt das sie sich doch bitte zukünftig an die Ferienreglung halten möchte. Die Staatsanwaltschaft habe ich über den fehlenden Umgang informiert mal sehen was die so machen sie ermitteln ja noch.

[Diskussion hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8866 ]
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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So geht es auch - von Zala - 08-04-2014, 22:38

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