22-04-2014, 20:00
Hallo kurze Frage: Habe gemeinsamen Sohn mit Frau im Ausereuropäischen Ausland. Sie will mir Kind geben das es bei mir lebt.
Nun zu meiner Frage, ist es möglich laut dem Gesetz das sie mir die völlige alleine Vollmacht fürs Kind übergibt. Ohne das sie das Recht hat es jemals wieder zu sehen?
Weil Sie sagt ja sie unterschreibt alles was sie muss, dass das Kind herkommt zu mir.
Weil sie will es nicht sie hat auch einen neuen Freund, ich will das Kind schnellstmöglich herholen und mich drumm kümmern. Aber ich will auf keinen Fall das sie auch herkommt durch Familienzusammenführung und etc.
Deswegen frage ich gibt es solche Gesetze und ist es überhaupt möglich?
Nun zu meiner Frage, ist es möglich laut dem Gesetz das sie mir die völlige alleine Vollmacht fürs Kind übergibt. Ohne das sie das Recht hat es jemals wieder zu sehen?
Weil Sie sagt ja sie unterschreibt alles was sie muss, dass das Kind herkommt zu mir.
Weil sie will es nicht sie hat auch einen neuen Freund, ich will das Kind schnellstmöglich herholen und mich drumm kümmern. Aber ich will auf keinen Fall das sie auch herkommt durch Familienzusammenführung und etc.
Deswegen frage ich gibt es solche Gesetze und ist es überhaupt möglich?