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Berechnung und Titulierung Kindesunterhalt
#11
Es geht hier nicht um eine allgemeine Befristung, sondern um die Befristung bis zum 18ten Geburtstag. Da wird nicht rum gezickt, weil danach das JA nicht mehr zuständig ist. Wenn du einen Titel auf 2 Jahre befristest muss das JA immer wieder titulieren. Da die Leute dort naturgemäß ihre Zeit gerne mit anderem verbringen, kann man die Zickereien zumindest nachvollziehen.
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RE: Bräuchte Hilfe bezüglich Titel Jugendamt - von the notorious iglu - 30-04-2014, 11:43
RE: Bräuchte Hilfe bezüglich Titel Jugendamt - von MitGlied - 01-05-2014, 08:40

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