Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
$1605 Verjährung des Anspruches des Unterhaltes an JobCenter
#1
Hallo zusammen,

und toll das es dieses Forum gibt!

vorab:
Ich bin getrennt lebend (nicht verheiratet)
Ich habe ein Kind (4 Jahre), das bei der Mutter lebt und zahle regelmäßig den Kindesunterhalt (dieser ist unstrittig!)
Ich verstehe mich gut mit der Kindesmutter
Seit März 2012 bezieht sie Leistungen vom Jobcenter (JC) arbeitslos/krank (nicht in Frage zu stellen!)

Im Dez. 2012 wurde ich - vom JC - nach § 1605 aufgefordert meine Einkommensverhältnisse offen zu legen. Dies habe ich auch im Januar 2013 - mit entsprechender Aufstellung und Belegen - erledigt.
Hierin habe ich einen Unterhalt ('sogenannter Betreuungsunterhalt') - in gewisser Höhe - von Dez. 2012 bis April 2013 (Kind wurde 3 Jahre) zugesagt.

Bis heute habe ich - außer einer Empfangsbestätigung vom JC (Weiterleitung an andere Stelle) - keine weiteren Schreiben erhalten.
Fragen:
Besteht eine 'Verjährung' für den zugesagten Unterhaltsbeitrag von Dez. 2012 bis April 2013?
Kann ich vom JC auch für einen früheren Zeitraum (als Dez. 2012) in Anspruch genommen werden (§1613 - Unterhalt für die Vergangenheit). Ich verstehe diesen Paragraphen nicht ... Sorry

Vielen Dank für eure Hilfe
fosco
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
$1605 Verjährung des Anspruches des Unterhaltes an JobCenter - von fosco - 01-05-2014, 02:19

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Question Verjährung des unterhaltes? Vater erst nach 6 Jahren bekannt! asg1408 3 3.367 11-05-2013, 16:01
Letzter Beitrag: p__
  Aussetzen des Unterhaltes? frank 17 12.307 01-10-2012, 16:23
Letzter Beitrag: frank

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste