Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
#26
(14-05-2014, 16:58)Arminius schrieb: @Blumentopferde....das ich das richtig verstehe Du bist im Zwischenverfahren die Anklageschrift wurde Dir schon zugestellt?

Muss die Hauptverhandlung nicht irgendwann eröffnet werden?

Oh Mann das kann bei mir ja dauern...bin in dem Verfahren nicht der einzige der jetzt ein Problem hat.

Mein Verfahren hat von Anzeigenerstattung bis rechtskräftigem Urteil mehr als vier Jahre gedauert. Selbst das war noch zu kurz, weil es vermutlich zu einer Wiederaufnahme kommt.

Die Staatsanwaltschaft hat nur gegen mich ermittelt und das Gericht an den Gutachter Suggestivfragen gestellt, die zu einem Schuldspruch führen mussten.

Der Gutachter für das Sozialgericht hat dieses Gutachten teilweise schon in der Luft zerrissen.

Nun warte ich noch, was er im Verfahren wegen des Grades meiner Behinderung sagt bzw. gesagt hat. Das Gutachten müsste längst beim Landessozialgericht sein. Nur mein Anwalt hat es noch nicht.

Robert Stegmann
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Camper1955 - 14-05-2014, 17:15
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Nappo - 15-05-2015, 16:49
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Rumpel - 15-05-2015, 23:18

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  GSR Antrag Dauer bis zum 1. Bescheid Panum 3 4.183 04-11-2015, 01:07
Letzter Beitrag: Panum

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste