02-06-2014, 16:54
Also ist das Kind jetzt drei Jahre alt. Mit einem Jahr Kindesalter hat er den Test gemacht und wurde rechtlicher Vater. Und die nächsten Zwei Jahre lang bis heute gab es keinen Umgang und keinen Versuch, das gerichtlich zu erreichen. Er zahlte Unterhalt an das Kind, zahlte er auch Betreuungsunterhalt an die Mutter? Alleiniges Sorgerecht der Mutter?
Nicht gut. Vor Gericht wird er gefragt werden, wieso ihm das Kind zwei Jahre lang egal gewesen sei, er klaglos akzeptiert habe dass er keinen Umgang hat. Eilbedürftigkeit und besonders gute Umgangsregelungen wird er da nicht anbringen können. Erst einmal muss der Kontakt aufgebaut werden. Bei diesem Typ Mutter kein Spaziergang, da werden noch viele Versuche der Mutter kommen, die Umgangsanbahnung zu sabotieren. Wird sinnvoll sein, relativ früh in diesem Prozess einen Umgangspfleger zu beantragen.
Die Gerichtskosten sind nicht hoch. Sie betragen 2x89 EUR. Teuer sind allein Anwälte. In einem normalen Verfahren um Umgang frisst ein Anwalt mindestens 350 EUR. Es herrscht aber keine Anwaltspflicht, geht alles auch ohne Anwalt.
Rumpel: Gib konkrete Tips, Versatzstücke die nichts zum Fall hier beitragen sind fehl am Platz.
Nicht gut. Vor Gericht wird er gefragt werden, wieso ihm das Kind zwei Jahre lang egal gewesen sei, er klaglos akzeptiert habe dass er keinen Umgang hat. Eilbedürftigkeit und besonders gute Umgangsregelungen wird er da nicht anbringen können. Erst einmal muss der Kontakt aufgebaut werden. Bei diesem Typ Mutter kein Spaziergang, da werden noch viele Versuche der Mutter kommen, die Umgangsanbahnung zu sabotieren. Wird sinnvoll sein, relativ früh in diesem Prozess einen Umgangspfleger zu beantragen.
Die Gerichtskosten sind nicht hoch. Sie betragen 2x89 EUR. Teuer sind allein Anwälte. In einem normalen Verfahren um Umgang frisst ein Anwalt mindestens 350 EUR. Es herrscht aber keine Anwaltspflicht, geht alles auch ohne Anwalt.
Rumpel: Gib konkrete Tips, Versatzstücke die nichts zum Fall hier beitragen sind fehl am Platz.