03-06-2014, 09:18
Fehlerhafte herumdefiniererei hilft niemand. Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, durch den Kläger gegen den Beklagten.
Er hat also sehr wohl zu klagen, wenn er vor Gericht geht.
Er hat also sehr wohl zu klagen, wenn er vor Gericht geht.