16-06-2014, 12:23
(16-06-2014, 12:03)Skipper schrieb: Gerade wenn es sich um eine für das Kind bedeutsame Sache handelt, ist das Einverständnis des (anderen) Sorgeberechtigten einzuholen.
Das kann eine medizinischer Laie nicht beurteilen, sondern nur ein Arzt.
(16-06-2014, 12:03)Skipper schrieb: Nur in dringenden Notfällen, bei gegenwärtiger Lebensgefahr und wenn der andere ET nicht erreichbar ist, ist ein Alleingang gefahrlos.
Gilt das auch, wenn ein Kind nicht behandelt, sondern nur untersucht wird?