22-09-2014, 19:53
Darf ich den gezahlten Unterhalt für das zweite minderjährige Kind vorab von meinem Netto abziehen und wäre dann folgende Rechnung richtig.
Mein Netto 2251- Unterhalt 291€- Gerichtskosten 45€ =1915
+
Exe 1560€ - 5% berufsbedingter Abzug =1482 3397€
3397€ ergibt einen Zahlbetrag für den Volljährigen von 441€
Der Einsatzbetrag wäre dann
1915€-1000€ =915€ Ich
1482€-1000€ =482€ exe zusammen 1397€
Daraus errechne ich 915/1397€x 441€= 289€ anteil zu zahlen von mir
exe 482/1397€x 441€ = 152€
Ist da so richtig
Darüber hinaus wäre noch wichtig für mich was mit der Erhöhung des Unterhalts ab Dezember für das zweite Kind ist muss ich die dann zusätzlich tragen
Danke für eure Antworten
Mein Netto 2251- Unterhalt 291€- Gerichtskosten 45€ =1915
+
Exe 1560€ - 5% berufsbedingter Abzug =1482 3397€
3397€ ergibt einen Zahlbetrag für den Volljährigen von 441€
Der Einsatzbetrag wäre dann
1915€-1000€ =915€ Ich
1482€-1000€ =482€ exe zusammen 1397€
Daraus errechne ich 915/1397€x 441€= 289€ anteil zu zahlen von mir
exe 482/1397€x 441€ = 152€
Ist da so richtig
Darüber hinaus wäre noch wichtig für mich was mit der Erhöhung des Unterhalts ab Dezember für das zweite Kind ist muss ich die dann zusätzlich tragen
Danke für eure Antworten