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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#1
Der djb fordert eine Verschärfung des Sexualstrafrechts.

Nur noch ausdrücklich einverständliche sexuell bestimmte Handlungen mit einer anderen Person sollen straffrei bleiben. Was bisher sexuelle Nötigung war, soll zur Vergewaltigung aufgestuft werden.

Das bedeutet einen Wandel im praktizierten Strafrecht, wie er vor allem in den USA sich ebenfalls anbahnt. Es wird in Zukunft vor Gericht vor allem um dieses Einverständnis gehen. Nichts lässt sich leichter später in Abrede stellen. Den Gegenbeweis zu führen in kaum möglich, die bereits praktizierte Beweislastumkehr wird noch einseitiger zuungunsten des Beschuldigten verschoben.

Man muss sich unverfroren und rotzfrech auf der absoluten Höhe seiner Macht fühlen, um nach immer mehr und immer abgedrehteren aufgeflogenen Falschbeschuldigungen mit anschliessender jahrelanger Freiheitsberaubung sich zu entblöden, die Türe zu noch mehr Missbrauch noch weiter aufzutreten. Klar, dass kein Wort vom Missbrauch in der djb-Stellungnahme auftaucht. Dessen gefordertes Rezept: Gar nicht mehr über die "Tat" reden (weil es peinlich für das angebliche Opfer sein könnte), sondern gleich verurteilen.
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Nachrichten in diesem Thema
Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von p__ - 14-08-2014, 14:21
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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