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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#30
(09-09-2014, 16:28)p schrieb: Seit fast 20 Jahren ist es kein Unterschied mehr, ob eine Tat innerhalb oder ausserhalb der Ehe stattfindet. Auch eine "innereheliche Nummer" kann dich ebenso reinreiten.

Ich meinte das anders.

Die Frauen hierzulande v.geln gerne mal fremd, wie an der hohen Zahl an Kuckuckskindern eindrucksvoll bewiesen wird (nicht jeder Akt ausserhalb der Beziehung führt zur Schwangerschaft, daher muss die Anzahl der Fremdakte um eine vielfaches höher sein).

Wenn nun der Partner dahinter kommt, dann ist es für die Frau die einfachste Möglichkeit, sich Vorwürfen und einer (unerwünschten) Beziehungskrise zu entziehen eben die Behauptung, vergewaltigt worden zu sein.

Das meinte ich.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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