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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#32
Jetzt kommt erstmal eine andere Reform des Sexualstrafrechts:

"Die strafrechtliche Verjährung beim sexuellen Kindesmissbrauch soll erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnen. Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren."

Warum nicht gleich ganz abschaffen oder noch besser: Vererben. Auch Enkel sollen die Enkel eines Täters auf Schadenersatz verklagen können, wenn der Opa damals die Oma, der Staat darf da nicht wegsehen und muss das auch strafrechtlich ahnden.

Ausserdem gilt für Fotografien jetzt eine generelle Burkapflicht.

https://de.nachrichten.yahoo.com/besitz-...45910.html
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von p__ - 17-09-2014, 10:56
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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