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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#51
(06-11-2014, 10:56)p__ schrieb: "Die derzeitige Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchefin Uta-Maria Kuder (CDU), forderte, jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen." (Quelle). Auch sie verlangt, dass bereits ohne eindeutige Ablehnung wegen Vergewaltigung bestraft wird. Auch sie verschiebt die Linie eifrig in Richtung "immer nachweisbare Zustimmung", sonst Fallbeil, so wie die US-amerikanischen Puritaner.

Zu hoffen ist nur, dass die Verjährungsfrist nicht auf 30 Jahre ausgedehnt wird. Sonst könnte auch mein Exelchen drauf kommen, dass ich sie während der bestehenden Ehe permanent vergewaltigt habe. 

Sie hat zwar niemals nein gesagt, ich habe es aber auch nicht schriftlich, dass sie will. Und die drei Kinder, die ja auch DNA-mässig unsere Kinder sind, könnten genausogut Produkte von Vergewaltigungen sein.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von Camper1955 - 06-11-2014, 12:23
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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