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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#84
@Theo

Ich komme noch einmal auf mein letztes Beispiel zurück: So, wie das beim Diebstahl eher ein besonderer Fall wäre, wäre es aber bei der Vergewaltigungsanschuldigung eher der übliche Fall: Die Regel ist Einvernehmen, das es beim Diebstahl i. d. R. nicht gibt. Insofern sind es gar nicht vergleichbare Situationen, bei denen es daher mMn keinen Grund für eine vergleichbare Regulierung gibt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von wackelpudding - 11-02-2015, 23:05
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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