Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frage zum Trennungsfaq - gem. Sorge
#9
Ab dem 14. Lebensjahr ist eine Anhörung des Kindes zur "gemeinsamen Sorge" zwingend (vgl. § 159 Abs. 1. S. 1 FamFG). Wenn es zur Anhörung kommt, kann auch ein jüngeres Kind angehört werden (vgl. § 159 Abs. 2 FamFG). Das entscheidet ggfs. der Richter.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Frage zum Trennungsfaq - gem. Sorge - von zeitgenosse - 31-08-2014, 17:30
RE: Frage zum Trennungsfaq - gem. Sorge - von the notorious iglu - 31-08-2014, 18:30
RE: Frage zum Trennungsfaq - gem. Sorge - von zeitgenosse - 31-08-2014, 19:57
RE: Frage zum Trennungsfaq - gem. Sorge - von the notorious iglu - 31-08-2014, 20:07
RE: Frage zum Trennungsfaq - gem. Sorge - von zeitgenosse - 31-08-2014, 21:55
RE: Frage zum Trennungsfaq - gem. Sorge - von sorglos - 01-09-2014, 13:34
RE: Frage zum Trennungsfaq - gem. Sorge - von zeitgenosse - 01-09-2014, 22:48

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste