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Unterhaltstitel Volljärigkeit
#19
Um das weiter zu verfolgen, müßte der Anwalt jetzt nachweisen können, dass er durch Deinen Sohn beauftragt wurde, nachdem dieser volljährig war. (Vollmacht).

Allerdings müßte dann jetzt die Auskunft im Namen Deines Sohnes gefordert werden. Zur Auskunft wärst Du verpflichet, denn die Berechnung einer Unterhaltsforderung mußt Du ermöglichen. Nachweise kannst Du bei der konkreten Unterhaltsforderung verlangen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Unterhaltstitel Volljärigkeit - von alex1996 - 01-09-2014, 12:36
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von Theo - 01-09-2014, 13:00
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von p__ - 01-09-2014, 13:13
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von p__ - 02-09-2014, 10:54
RE: Unterhaltstitel Volljärigkeit - von kay - 24-09-2014, 09:24
Unterhaltsklage Mutwilligkeit - von alex1996 - 15-09-2014, 06:18
RE: Unterhaltsklage Mutwilligkeit - von wackelpudding - 15-09-2014, 07:49

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