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Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit
#1
Hallo Leute,

vorab, klasse Forum, lese schon lange Zeit hier mit.

Bei mir tritt nun folgender Fall ein:
Mein Sohn wird nächsten Monat 18 und leider besteht seit 2004 ein unbefristeter Titel, den ich gerne aus der Welt schaffen will. Glücklicherweise habe ich ein super Verhältnis zu meinem Sohn, welches durch tiefes gegenseitiges Vertrauen geprägt ist.
Mein Plan nach Erreichen der Volljährigkeit sieht folgendermaßen aus:
Allgemeinen Termin beim Jugendamt vereinbaren, wo die Beistandschaft besteht (ist bei mir nicht gleich um die Ecke). Dort mit meinem Sohn aufkreuzen und die sofortige Herausgabe des Titels fordern.

Kann das Jugendamt die Herausgabe verzögern bzw. andere Gründe anführen, die dies verhindern ? Gibt es beispielsweise Fristen oder werden Titel ausschließlich per Post versendet ? Wird gar die Mutter noch involviert ?
Was ist der normale Weg, den das Jugendamt begeht, nach Erreichen der Volljährigkeit bzw. Ende der Beistandschaft ?

RR9, unverheiratet und seit ca. 2002 von der Mutter des Kindes getrennt, Kind macht im Frühjahr 2015 Abitur, ist demnach privilegiert.
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Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von RR9 - 09-09-2014, 11:32
RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von the notorious iglu - 09-09-2014, 11:37
RE: Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit - von the notorious iglu - 09-09-2014, 19:46

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