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Versorgungsausgleich: Ich bin es angegangen.
#32
@neuleben

Ich habe die ganze Zeit gerätselt, womit das zusammen hängen kann, was Du im ersten Absatz gefragt hast.

Es dürfte aber damit zusammen hängen. Im Familienrecht gibt es den Begriff des überobligatorischen Einkommens. In der Regel ist das der Fall, wenn eine allein erziehende Mutter erwerbstätig ist, obwohl sie nicht arbeiten müsste. Dann registriert das Familiengericht zwar, dass Mama arbeitet, lehnt eine Senkung des Trennungs- oder Betreuungunterhaltes aber trotzdem ab. Eben weil sie nicht arbeiten müsste.

Das heißt, wenn ich voll erwerbsgemindert bin, dann kann man mir familienrechtlich maximal noch einen Minijob andichten, mehr aber auch nicht. Das tatsächliche Einkommen, das ich gehabt habe ist damit ohne Bestand.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Versorgungsausgleich: Ich bin es angegangen. - von Camper1955 - 29-11-2014, 14:09
RE: Versorgungsausgleich: Ich bin es angegangen. - von the notorious iglu - 15-10-2015, 18:43

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