19-10-2014, 10:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-10-2014, 10:35 von Camper1955.)
(19-10-2014, 10:00)Herr-Vorragend schrieb: Ok. Danke!
Da Du im Namen der Kinder auftrittst, dürfte die Verfahrenskostenhilfe kein Problem sein.
Die Kinder haben kein eigenes Einkommen und das Gericht hat es auch nie interessiert, ob Exelchen Einkommen hatte. Das Einkommen meines Nachfolgers interessierte das Gericht erst Recht nicht.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.