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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen?
#1
Hallo,

bei meinen derzeitigen Einkommensverhältnissen zahle ich zwar Kindesunterhalt knapp über 100 % der DDT aber für die Ex bleibt nichts über, nicht leistungsfähig.

Überlege mir derzeit eine Gestaltung, die formal keine weiteren Einkünfte aber doch Liquiditätszuflüsse ermöglichen.

Derzeit ist die Alte auf H4, aber FamGericht hat schon signalisiert, dass ihr fiktive Einkünfte zugerechnet würden, da sie ihrer Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt.

1. Jetzt unterstellen wir mal, sie rafft ihren Fehler und dokumentiert "Kopf" und wäre damit nicht erwerbsverpflichtet!

2 Bei mir bestünde die relativ einfache Chance, ein höheres Einkommen zu realisieren.

Führt diese Ausgangssituation später zu einer potentiellen Anwendbarkeit von 170 StGB? Kindesunterhalt würde ich auf alle Fälle in Höhe von 100% der DDT zahlen.

170 StGB habe ich bisher immer nur um Zusammenhang mit Kindesunterhalt gesehen, aus dem Paragraphentext geht mir das aber nicht so deutlich hervor.

Würde ich so ein Fall für Strafrecht werden können?

LG

Che
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Kann es grundsätzlich beim nachehelichen Unterhalt zu einem Fall des 170 StGB kommen? - von CheGuevara - 16-10-2014, 16:18
RE: - von Camper1955 - 16-10-2014, 16:31

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