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Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden?
#56
Ok, danke für die Erklärung

Noch paar Zusatzfragen:
- wie ist die Mechanik dieser Vollstreckung bzw. Verhaftung? Also, ich zahle nicht, bin im Ausland. Ich könnte sehr gut Deutschland meiden, allerdings wird es schwer dasselbe mit Schengen zu tun. Falls ich nicht zahle, wird ein Haftbefehl erlassen? Automatisch? Wenn ein Haftbefehl erlassen wird, gilt er nur in DE oder an den Schengen-Grenzen (SIS) auch?
Wenn ich doch irgendwo gefasst werde, kann ich dann zahle um nicht in Gefängnis zu kommen? Also quasi Handeln....

Lohnt es sich überhaupt weiter KU zu zahlen? Ich meine, wenn ich nicht vorhabe die Strafe zu bezahlen
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RE: Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden? - von zeitgenosse - 26-10-2014, 12:46
RE: Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden? - von FreiHerr - 25-04-2017, 21:20

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