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Anwaltszwang bei Hausratteilung?
#1
Scheidung ist schon länger durch, die Töpfe und die sonstigen Dinge des Lebens, wie Teller, Messer und Gabeln sind noch nicht verteilt.

Es gibt eine von mir erstellte Liste, bei der die Alte schon ihren Kommentar abgegeben hat.

Kurz gesagt: sie würde eine Aufteilung im Verhältnis 80 (zu ihr) : 20 (zu mir) vorschlagen, alles andere hält sie nicht für angemessen. Bin nicht überrascht, so ist die Alte seit der Trennung drauf.

Jetzt ist es einfach an der Zeit, ein halbes Jahr nach der Scheidung auch da mal einen Schlussstrich zu ziehen. Bisherige Versuche, einen konstruktiven Dialog auf die Reihe zu bekommen, sind gescheitert; allerdings wurde mir auf diesem Weg bereits bestätigt, welche Gegenstände noch da sind. Rolleyes

Kann ich den Antrag auf Hausratteilung nach § 1568b BGB selbst stellen oder gibt es da wieder den üblichen Anwaltszwang?

  
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Anwaltszwang bei Hausratteilung? - von CheGuevara - 30-10-2014, 18:39
RE: Anwaltszwang bei Hausratteilung? - von p__ - 30-10-2014, 19:00

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