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Glaube das gab es noch nicht Insolvenz in der EHE Zugewinn Versorgungsausgleich
#1
Hallo,

ich lese schon seit langem sehr Interessiert im Forum mit. Heute will ich über meine Trennung und anstehende Scheidung berichten.

Fakten & Zahlen
Ehemann ( Ich) 39 Jahre alt privat versichert
Ehefrau 37 Jahre alt  Insolvenz Januar 2004 eröffnet
2 Kinder 5,5 und 2,5 Jahre alt privat versichert
Eigentum: Ich bin alleiniger Besitzer  gekauft Oktober 2003
Heirat Dezember .2003

Ich kaufte ein Haus im Oktober  2003 vor der Ehe, im Dezember 2003 wurde geheiratet  und ich nahm 200.000 EURO Kredit auf und bediente die Rate von meinem Gehalt.
Im Januar 2004 eröffnete meine noch Frau eine Privatinsolvenz von Ihrer Umzugsfirma  144740 EURO Schulden hatte Sie.
Im Januar 2004 fing Sie ein Studium zur staatl. geprüfte Informatikerin an was 3 Jahre dauerte. Nach erfolgreichem Abschluss fand Sie schnell eine Stelle. Denn Sie hausierte gleich im ersten Bewerbungsgespräch damit dass sie nur 975 EURO netto bräuchte da der Rest eh gepfändet würde wegen der Insolvenz.
Vor der Hochzeit wurde noch ein Vertrag mit dem Insolvenzverwalter gemacht dass wir 350 EURO über 6 Jahre jeden Monat bezahlen müssen zur Gläubigerbefriedigung. Mit dem Hintergrund das bei mir nix gepfändet wird. Die 350 EURO habe ich natürlich bezahlt weil sie ja am Anfang kein Konto oder Einkommen hatte. Restschuldbefreiung 2010.
Im März 2009 kam das erste Kind zur Welt. 2012 im März das zweite. Seit Anfang 2009 ist sie nicht mehr arbeiten gegangen Sie hat jeweils 3 Jahre Elternzeit beantragt. Die Arbeit begingt  einen Tag nach dem Geburtstag des 2 Kindes was dann ja 3 wird, in 2015.
Trennung erfolgte end Mai 2013 nach dem ich rausgefunden hatte das Sie regen körperliche Kontakt mit Ihrem Exfreund hatte und das schon seit einem Jahr.
Vom Hauskredit sind noch 160.000 EURO offen. Sie hat einen Kleinwagen im wert 5000 mitgenommen. Ich fahre den Familien Van VW Sharan Wert 17.000 EURO
Scheidung ist von beiden eingereicht worden
Stichtag Juli 2014. Klärung der Rentenkonten für Ehe Zeit abgeschlossen. Jedoch bei mir noch nicht die Ausländischen Versicherungszeiten vor der Ehe.

Unterhalt wurde in einer Trennung/Scheidungsvereinbarung bei meiner Anwältin vereinbart.
Folgendes möchte Sie im Scheidungsverfahren anhängig machen
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Nachehelicher Unterhalt
- Kinderunterhalt

Folgende Taktiken probiere ich anzuwenden

Nachehelicher Unterhalt kann fast abgehackt werden Sie hat einen Job Kinder sind 45 Wochenstd. Im Kiga. Einzig der Punkt das ihr die 975 EURO nicht reichen werden könnte ein Punkt sein wo ich ran gezogen werden könnte ihr aufstockungsunterhalt zuzahlen. Was ich denke ich darüber lösen kann das sie ja mutwillig auf Gehalt früher Verzicht hat, hoffe auf ein Fiktives Gehalt normales Gehalt in der Branche zur Zeit 3500 – 4500 EURO IST 2000 EURO

Versorgungsausgleich berufe ich mich auf §1587c Beschränkung oder Wegfall des Ausgleiches. Durch das Studium und mutwillig Gehaltsverzicht hat sie weniger in Die Rentenkasse eingezahlt 6 Jahre und 4 Jahre Kindererziehung das sollte sich in etwa ausgleichen

Zugewinnausgleich  habe alles bereits alles an Ihrer Anwältin weitergegeben. Ich denke Ihre Anwältin wird probieren das Haus mit 250k EURO zu taxieren. Was es nicht Wert ist. Ich denke 200.000 EURO ist realistisch was ein Makler bestätig hat Somit fallen
57.000 EURO bei mir an.
Bei Ihr sind die – 144740 auf null gebracht durch die Restschuldbefreiung. Ihr faktischer Zugewinn ist also bei 144740 plus 1000 EURO was Sie auf dem Bankkonto hatte also
145740 EURO welches Größer ist  als mein Zugewinn
145740 – 57000 = 88740 / 2 somit müsste ich 44370 EURO von Ihr bekommen.
Ich hoffe das die Kinder nach der Scheidung über Ex krankenversichert werden die PKV Frist mich sonst auf.

Kinderunterhaltbezahle ich natürlich gerne aber nicht mehr als die 225 EURO Mindestunterhalt. Ich berufe mich hier auf das Grundgesetz Art3 Absatz 1-3.
Alle Kinder sind gleich zu behandeln. Jedoch sind die Ausgangssituationen von den Unterhaltszahlern verschieden:  
Der Angestellte hat sehr geringe Möglichkeiten sein Gehalt kleinzurechnen.
Der Selbständige hat die Möglichkeiten in der BWA zu tricksen und faktisch fast nix zu verdienen und kann von Schwarzgeld leben.
Drückt sich der Unterhaltszahler bekommt das Kind weniger als die 225 EURO und zeitlich nur  begrenzt über die Unterhaltsvorschußkasse.
Das Kind kann sich bei Geburt nicht aussuchen ob der Unterhaltszahler Angestellter /Selbständiger / oder ob kein Unterhalt bezahlt wird.
Der Unterhaltszahler wird auch nicht darauf hingewiesen beim Eintritt ins Arbeitsleben das das Selbständig sein gegenüber dem Angestellten Vorteile verschaffen kann in Bezug auf anstehende Unterhaltszahlungen

Im Großen und ganzem hat sie eigentlich auf ganzer Linie von mir nur profitiert. Moralisch finde ich es alleine  schon als Hohn das Sie noch Zugewinn haben will. Kann ich für die Studienzeiten noch Geld geltend machen Miete/ Nutzungsentschädigung Haus. Kann ich die das bezahlte Geld an den Insolvenzverwalter zurückfordern?

Ist das realistisch oder habe ich da einen Denkfehler gemacht? Habt Ihr andere Tipps?

LG Michael
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Nachrichten in diesem Thema
Glaube das gab es noch nicht Insolvenz in der EHE Zugewinn Versorgungsausgleich - von owlman37 - 14-11-2014, 17:45

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