19-03-2009, 14:46
(19-03-2009, 14:30)Rudolf schrieb:.... und ist Zustimmungsbedürftig beim Vormundschaftsgericht, da aus der Übertragung nicht auschließlich Vorteile sondern auch Risiken für das Kind entstehen können.(19-03-2009, 12:52)Rumpel schrieb: Übertragung auf dein Kind...
Geht meiner Meinung nach nur mit Zustimmung der Mutter.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #