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ALG 1 aus D
#7
Hallo!


Die Auskunft der Agentur für Arbeit ist korrekt.


Der Anspruch besteht 4 Jahre. Danach verfällt er.
Auch wenn du mal wieder kurzzeitig das ALG1 in Anspruch nimmst, verfällt es 4 Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist, also Juli 2012.

Kommst du im Juni 2012 nach Deutschland, kriegst du natürlich noch deinen Restanspruch, auch wenn dieser über Juli 2012 hinaus geht.


Sofern dein Mann nicht genug verdient für euch beide, kannst du ALG2 erhalten. Damit wird dann auch die Krankenversicherung gezahlt.
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ALG 1 aus D - von wunder - 24-11-2014, 16:52
RE: ALG 1 aus D - von Austriake - 24-11-2014, 18:26
RE: ALG 1 aus D - von sorglos - 24-11-2014, 19:57
RE: ALG 1 aus D - von sentenza - 25-11-2014, 12:33
RE: ALG 1 aus D - von wunder - 25-11-2014, 04:12
RE: ALG 1 aus D - von neuleben - 25-11-2014, 12:51
RE: ALG 1 aus D - von wunder - 25-11-2014, 18:37

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