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KU Verpflichtung erlischt durch Heirat
#3
Die Kindesunterhaltspflicht der Eltern erlischt weder mit Ehe noch mit Scheidung. Nur die Verpflichtung zum herumschaufeln von Geldbeträgen zwischen den Eltern ist während der Ehe sinnlos geworden. Zahlen müssen die Eltern aber trotzdem fürs Kind. Auch in Form von Bargeld, wenn das Kind auszieht.
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RE: KU Verpflichtung erlischt durch Heirat - von p__ - 28-01-2015, 17:41

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